Die Jagd im Kanton Zug

Sie wird nach dem Patentsystem ausgeführt. Offen für die Jagd ist das ganze Kantonsgebiet ohne die Schongebiete und das Siedlungsgebiet.

Die Jagd wird durch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sowie durch die jährlichen Jagdbetriebsvorschriften geregelt.

[Jagdverordnung vom 15. Januar 2019 (Stand 4. April 2020) – hier öffnen]

[Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024 – hier öffnen]

Die Abschusskontingente auf Rehwild werden anhand des ermittelten Frühjahresbestandes und des daraus errechneten Sommerbestandes abzüglich der Unfall- und Fallwildzahlen (Vorjahreszahlen) sowie des im Folgejahr angestrebten Frühjahresbestandes (tragbarer Wildbestand und dem Aspekt der Nachhaltigkeit) ermittelt.

Die Jagd kann am Montag, Mittwoch und Samstag ausgeübt werden, mit Ausnahme der Hirschjagd im September 2022 noch zusätzlich am Dienstag.

Es werden Patente ausgegeben für:

Hochwildjagd

Bei der Jagd auf Rotwild gelten folgende Vorschriften:

Die Jagdausübung ist jeweils am Montag, Dienstag Mittwoch und Samstag für folgende jagdbare Arten und Jagdzeiten erlaubt:

Die Rotwildjagd findet vom 1. – 23. September 2023 statt.

Jagdbar sind geweihtragende Hirsche, Schmaltiere (weibliche Tiere im zweiten Lebensjahr) und nicht laktierende Hirschkühe. Besenderte Tiere, erkennbar an gelben oder roten Ohrmarken und weissem Halsband, dienen einer wissenschaftlichen Studie und sind zu schonen.

Gamsjagd

Die Jagdausübung ist jeweils am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag für folgende jagdbare Arten und Jagdzeiten erlaubt:

Die Gamsjagd findet im September 2023 sowie am 6., 7. und 8. November 2023 statt.

Zum Abschuss freigegeben und verlost werden vier Gämsen im Jagdbezirk 4 und vier Gämsen im Jagdbezirk 5.

Jagdbar sind überjährige, nicht führende Geissen sowie überjährige Böcke bis zum sechsten Lebensjahr

 

Niederwildjagd

Die Jagdausübung ist jeweils am Montag, Mittwoch und Samstag für folgende jagdbare Arten und Jagdzeiten erlaubt:

  1. a) * Rehwild im Oktober 2023 sowie am 4. und 11. November 2023, wobei laktierende Tiere zu schonen sind;
  2. b) * Schwarzwild von Oktober 2023 bis 31. Januar 2024, wobei laktierende Tiere zu schonen sind;
  3. c) * Dachs von Oktober 2023 bis 15. Januar 2024;
  4. d) * Fuchs, Baummarder, Steinmarder, Waschbär, Marderhund, Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster, Eichelhäher, Ringeltaube, Türkentaube, verwilderte Haustaube von Oktober 2023 bis 15. Februar 2024;
  5. e) * Stockente, Reiherente, Tafelente, Blässhuhn, Kormoran, Nilgans und Rostgans von Oktober 2023 bis 31. Januar 2024.

Jagd auf Hasen
Zur Förderung der Bestände wird auf Antrag der Zuger Jägerschaft seit 1993 auf die Bejagung des Hasen im Kanton Zug verzichtet.