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Die Jagd im Kanton Zug |
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Sie wird nach dem Patentsystem ausgeführt. Offen für die Jagd ist das ganze Kantonsgebiet ohne die Schongebiete und das Siedlungsgebiet.
Die Jagd wird durch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sowie durch die jährlichen Jagdbetriebsvorschriften geregelt.
[Jagdverordnung vom 15. Januar 2019 (Stand 4. April 2020) - hier öffnen]
[Jagdbetriebsvorschriften 2021/2022 - hier öffnen]
Die Abschusskontingente auf Rehwild werden anhand des ermittelten Frühjahresbestandes und des daraus errechneten Sommerbestandes abzüglich der Unfall- und Fallwildzahlen (Vorjahreszahlen) sowie des im Folgejahr angestrebten Frühjahresbestandes (tragbarer Wildbestand und dem Aspekt der Nachhaltigkeit) ermittelt.
Die Jagd kann am Montag, Mittwoch und Samstag ausgeübt werden, mit Ausnahme der Hirschjagd im September 2021 noch zusätzlich am Dienstag.
Es werden Patente ausgegeben für:
Hirschjagd
1.-22. September 2021, jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Samstag
Die Hirschjagd findet vorwiegend in den Berggemeinden sowie Zuger- und Walchwilerberg statt (Oberägeri, Unterägeri, Walchwil, Neuheim, Menzingen, Zug, Baar)
Rehwildjagd
Oktober 2021 sowie 6. November und 13. November 2021, jeweils Montag, Mittwoch und Samstag
Die Rehwildjagd findet auf dem gesamten Kantonsgebiet statt. Ausgenommen sind Siedlungen, Jagdschongebiete und eingefriedete Grundstücke.
Niederwildjagd auf Haarraubwild
Ab November 2021 bis 15. Februar 2022, jeweils Montag, Mittwoch und Samstag
auf Haarraubwild (u.a. Fuchs) und Wasserwild (u.a. Stockenten)
Jagd auf Hasen
Zur Förderung der Bestände wird auf Antrag der Zuger Jägerschaft seit 1993 auf die Bejagung des Hasen im Kanton Zug verzichtet. |
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